Vorschrift ist am 1.1.1997 in Kraft getreten. Sie löst im Wesentlichen die §§ 658 Abs. 1, 793 Abs. 2, 794 Abs. 2 und 3, 853 und 855 RVO a. F. ab. Abs. 4 S. 1 neugefasst durch 3. WRVG, Abs. 2a eingefügt durch G v. 22.12.2011.
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