Vorschrift ist am 1.1.1997 in Kraft getreten. Abs. 3 S. 2, Abs. 7 eingefügt durch G. v. 9.12.2004, Abs. 5 a durch G. v. 21.12.2008, Abs. 1 Nr. 5a durch G v. 22.12.2011, Abs. 1 Nr. 4 geändert durch 5. SGB IV-ÄndG Abs. 4a eingefügt durch G. v. 4.4.2017.
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