Vorschrift ist am 1.1.1997 in Kraft getreten. Sie löst im Wesentlichen die §§ 671 Nr. 9 und 872 RVO a. F. ab. Abs. 1 S. 2 geändert durch LPartG. Abs. 1 S. 1 geändert und S. 3 eingefügt durch G v. 9.12.2004; Abs. 2 S. 1 und 2 geändert durch G v. 5.8.2010, Abs. 3 eingefügt durch G v. 22.12.2011, Abs. 2 S. 1 geändert durch BUK-NOG.
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