Vorschrift ist am 1.1.1997 in Kraft getreten. Sie ersetzt im Wesentlichen die §§ 730, 731 Abs. 1, 875 sowie 876 Abs. 1 und 2 RVO a. F. Abs. 1 S. 3 geändert, Abs. 6 aufgehoben durch UVMG, Abs. 1 S. 3 geändert durch G v. 5.8.2010, Abs. 1 S. 3 geändert durch BUK-NOG.
Lieferung: 02/18Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: