Vorschrift ist am 1.1.1997 in Kraft getreten. Abs. 2 angefügt durch 4. Euro-EinführungsG, Abs. 3 durch G. v. 21.12.2008, Abs. 4 durch G v. 21.7.2012, Abs. 5 eingefügt durch 5. SGB IV- ÄndG mit Wirkung vom 22.4.2015.
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