§ 215 SGB VII Sondervorschriften für Versicherungsfälle in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet
Vorschrift: ist am 1.1.1997 in Kraft getreten. Abs. 5 und 8 geändert durch 3. WRVG, Abs. 5, S. 2 eingefügt durch HSanG, Abs. 2 geändert und Abs. 5, S. 3 eingefügt durch 4. Euro-EinführungsG., Abs. 5 S. 2 geändert durch AVmEG, Abs. 3 geändert durch HZvNG, Abs. 9 eingefügt durch G v. 24.7.2003 (BGBl. I S. 1526); Abs. 1 S. 2 und 3 eingefügt durch UVMG mit Wirkung v. 1.1.1994. Abs. 9 – wegen des neu gestalteten Lastenausgleichs – mit Wirkung vom 1.1.2014 aufgehoben, Abs. 3 geändert durch BUK-NOG. Abs. 5 aufgehoben mit Wirkung vom 1.7.2024, Abs. 3 aufgehoben mit Wirkung vom 1.1.2025).
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