Vorschrift ist am 1.1.1997 in Kraft getreten. Sie ersetzt § 569a RVO a. F. Gesetzeszweck: Sicherstellung der Rehabilitation auch für den Bereich des Wohnens (BSG, 6.5.2003, B 2 U 22/02 R, BSGE 94, 78 = SozR 4-2700 § 41 Nr. 1 = SGb 2004, 132 m. Anm. Holtstraeter).
Ihr Zugang zur Datenbank "Gesetzliche Unfallversicherung"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesetzliche Unfallversicherung" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesetzliche Unfallversicherung" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
schnell informieren: downloaden und lesen
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 3 Seiten € 7,97* * Inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies nutzen.
Weitere Informationen