Vorschrift ist am 1.1.1997 in Kraft getreten. Sie entspricht § 545 RVO a. F. Abs. 1 Nr. 3 und 4 eingefügt durch G v. 9.12.2004 mit Wirkung vom 1.1.2005, Nr. 3 ergänzt und Nr. 5 eingefügt durch UVMG, Abs. 1 Nr. 1 geändert durch G v. 18.12.2007 (Wegfall der Imkerei) und v. 5.8.2010, Abs. 1 S. 2 u. 3 eingefügt durch G v. 5.12.2012, Abs. 1 S. 1 ergänzt durch G. v. 29.3.2017.
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