§ 195 SGB VII Unterstützungs- und Mitteilungspflichten von Kammern und der für die Erteilung einer Gewerbe- oder Bauerlaubnis zuständigen Behörden
Vorschrift ist am 1.1.1997 in Kraft getreten. Sie entspricht § 662 RVO a. F. Abs. 2 S. 1 geändert durch UVMG.
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