Gesetzliche Unfallversicherung
 

§ 195 SGB VII Unterstützungs- und Mitteilungspflichten von Kammern und der für die Erteilung einer Gewerbe- oder Bauerlaubnis zuständigen Behörden

Vorschrift ist am 1.1.1997 in Kraft getreten. Sie entspricht § 662 RVO a. F. Abs. 2 S. 1 geändert durch UVMG.

Lieferung: 03/26