Vorschrift ist am 1.1.1997 in Kraft getreten. Sie löst die §§ 653 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 sowie 654 RVO a. F. ab. Abs. 1 und 3 geändert durch HZvNG mit Wirkung vom 1.1.2003, Abs. 1 Nr. 8 u. 9 eingefügt durch G v. 9.12.2004; Abs. 1 Nr. 6 neu gefasst durch G v. 15.7.2009, Abs. 1 Nr. 7 geändert, Abs. 3 letzter Satz eingefügt durch G v. 5.8.2010, Abs. 1 Nr. 2 neu gefasst durch G v. 22.12.2011. Überschrift geändert, Abs. 2 eingefügt, neue Nummerierung der bisherigen Abs. 2 und 3 durch BUK-NOG mit Wirkung v. 1.1.2015. Abs. 1 Nr. 4 ergänzt durch SGB IV-ÄndG.
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