Vorschrift ist am 1.1.1997 in Kraft getreten. Sie löst §§ 658 Abs. 2, 659, 664 Abs. 3, 667 Abs. 1, 767 Abs. 2 Nr. 2, 769 Abs. 2 Nr. 1 und 852 Abs. 2 RVO a. F. ab. Abs. 3 Nr. 5 eingefügt durch G. v. 9.12.2004; Abs. 3 Nr. 6 eingefügt durch JFDG v. 16.5.2008. Abs. 2 S. 3–5 eingefügt durch UVMG mit Wirkung v. 5.11.2008, Abs. 3 Nr. 6 geändert und Nr. 7 eingefügt durch G. v. 28.4.2011, Abs. 3 Nr. 3 geändert durch G v. 22.12.2011, Abs. 3 Nr. 1 neu gefasst durch G v. 11.11.2016.
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