Vorschrift ist am 1.1.1997 in Kraft getreten. Sie löst §§ 658 Abs. 2, 659, 664 Abs. 3, 667 Abs. 1, 767 Abs. 2 Nr. 2, 769 Abs. 2 Nr. 1 und 852 Abs. 2 RVO a. F. ab. Abs. 3 Nr. 5 eingefügt durch G. v. 9.12.2004; Abs. 3 Nr. 6 eingefügt durch JFDG v. 16.5.2008. Abs. 2 S. 3–5 eingefügt durch UVMG mit Wirkung v. 5.11.2008, Abs. 3 Nr. 6 geändert und Nr. 7 eingefügt durch G. v. 28.4.2011, Abs. 3 Nr. 3 geändert durch G v. 22.12.2011, Abs. 3 Nr. 1 neu gefasst durch G v. 11.11.2016.
Lieferung: 01/24
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: