Vorschrift ist am 1.1.1997 in Kraft getreten und löst im Wesentlichen die §§ 656 Abs. 1 und 2, 766 Abs. 3, 656 Abs. 2 S. 2 und 656 Abs. 4 Satz 2 RVO a. F. ab. Abs. 3 S. 5 geändert durch HZvNG mit Wirkung v. 1.7.2002 und durch G v. 24.7.2003 (BGBl. I S. 1526). Abs. 3 S. 1 geändert und Abs. 5 eingefügt durch UVMG. Abs. 5 geändert durch G v. 12.4.2012.
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