Vorschrift ist am 1.1.1997 in Kraft getreten. Sie entspricht im Wesentlichen §§ 798 Nr. 1, 803 Abs. 2, 804 Abs. 2, 806, 807 Abs. 1 und 806 RVO a. F. Abs. 5a, 5b und Abs. 6 S. 3 eingefügt durch G v. 18.12.2007 mit Wirkung v. 1.1.2009. Abs. 5 S. 2 geändert durch UVMG. Abs. 6 S. 1 ergänzt, S. 2 neu gefasst durch G v. 5.8.2010; Abs. 2 S. 3 eingefügt durch G v. 22.12.2010. Abs. 1, Abs. 3 S. 1, Abs. 5a S. 1 geändert, Abs. 2 S. 2 aufgehoben durch G v. 12.4.2012, Abs. 5b geändert durch 5. SGB IV-ÄndG mit Wirkung v. 1.1.2016; Abs. 5a S. 2 aufgehoben durch G v. 11.11.2016, Abs. 5 S. 3 eingefügt durch G v. 12.6.2020.
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